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Dokumente zum Thema Sicherheits­schuhe

Sicherheits­schuhe bei der Renten­versicherung beantragen

Damit die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten für Ihren Fußschutz übernimmt, folgen Sie bitte diesem Ablauf:

  1. Medizinischer Nachweis: Lassen Sie sich von Ihrem Orthopäden ein Attest oder eine Verordnung über die Notwendigkeit von orthopädischem Fußschutz ausstellen.
  2. Arbeitgeber-Bestätigung: Ihr Betrieb muss das Formular G0134 ausfüllen. Damit wird bestätigt, dass an Ihrem Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe vorgeschrieben sind.
  3. Kostenvoranschlag: Kommen Sie zu uns ins Fachgeschäft. Wir vermessen Ihre Füße und erstellen einen Kostenvoranschlag, den Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen.
  4. Antragstellung: Senden Sie den Hauptantrag (G0130) und die Anlage für Hilfsmittel (G0133) zusammen mit dem Attest, der Arbeitgeber-Bescheinigung und unserem Kostenvoranschlag an die DRV.
  5. Bewilligung abwarten: Das ist der wichtigste Punkt! Wir dürfen erst mit der Fertigung beginnen, wenn Ihnen der schriftliche Bescheid der Rentenversicherung vorliegt. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.

Hinweis: Die Rentenversicherung ist meist zuständig, wenn Sie bereits 15 Jahre rentenversichert sind. Bei Arbeitsunfällen ist die Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner.

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